Im August 2022 erreichte der Marktwert für Solar mit 39,91 Cent/kWh den diesjährigen Höchststand. Damit wurde der Rekordwert vom Dezember 2021 mit 27,075 Cent/kWh eingestellt. Dadurch ist kleine Direktvermarktung wirtschaftlich wie nie und populär bei den Anlagebetreiber*innen. Zwar wurde das EEG umfassend überarbeitet, dennoch liegen die Marktwerte Solar deutlich über den Vergütungssätzen.
Wir vermarkten natürlich auch Anlagen größer 100 kWp. Alle Informationen findest du hier.
Für PV-Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird die Begrenzung der Einspeisung auf maximal 70 Prozent der PV-Nennleistung abgeschafft.
Ab 1. Januar 2023 sollen Einnahmen aus der PV-Anlage und Entnahmen für die Selbstversorgung steuerfrei werden.
Ebenfalls ab 1. Januar ist für Lieferung und Installation von PV-Anlagen ein Nullsteuersatz geplant.
20.04.2023 | 18:30 - 19:30 Uhr
Im Fokus: Erlöse, Kosten & die technischen Voraussetzungen für die Direktvermarktung
In der Direktvermarktung orientieren sich Deine Erlöse an dem Börsenpreis und werden nach unten durch den anzulegenden Wert abgesichert. Die monatlichen durchschnittlichen Börsenpreise stiegen im Monatsmittel kontinuierlich und übersteigen für die meisten Anlagen die garantierte Einspeisevergütung deutlich.
Im August 2022 lag der durchschnittliche Börsenpreis bei ca. 47 ct/kWh, eine Steigerung von 550% gegenüber dem Vorjahr. Auch in den nächsten Jahren sinkt das Preisniveau gemäß der Erwartungsanhaltung an den Strombörsen nur langsam ab.
So wird Direktvermarktung auch für kleine PV-, Windkraft- und Biogas-Anlagen attratktiv.
Jetzt können auch Betreiber*innen von Kleinanlagen von den explodierenden Stromkosten erstmals richtig profitieren.
Die einzige Voraussetzung: ein Wechsel von der derzeitigen Einspeisevergütung zur kleinen Direktvermarktung.
Anhand unserer Beispielrechnungen für unterschiedlich große PV-Anlagen und Speicher-Kombinationen kannst Du Deine potentiellen Mehrerlöse abschätzen.
In der Direktvermarktung verkaufst Du produzierten Strom an einen Direktvermarkter anstatt an Deinen örtlichen Netzbetreiber.
Für Anlagen ab 100 kW ist Direktvermarktung seit 2016 verpflichtend. Für kleinere Anlagen ist die Teilnahme freiwillig.
Der Direktvermarkter zahlt den Anlagebetreiber*innen in der Regel den an der Börse ermittelten sog. stundenscharfen Day-Ahead-Preis für den eingespeisten Strom und zieht davon sein Dienstleistungsentgelt ab.
Die Anlage muss mit den technischen Voraussetzungen ausgestattet werden, so dass der Direktvermarkter die Anlage ferngesteuert regeln und die Ist-Einspeisung abrufen kann.
Bei Volleinspeisung der Anlage kann auf die Fernsteuerbarkeit gemäß EEG 2021 §10b verzichtet werden.
Der eingespeiste Strom wird mittels eines Stromzählers, der eine 1/4 stündige Bilanzierung ermöglicht, gemessen.
Insbesondere kleine Anlagen besitzen in der Regel nicht die notwendige Mess- und Steuertechnik für die Direktvermarktung.
Deshalb bietet Lumenaza gemeinsam mit dem Messstellenbetreiber Solandeo eine integrierte Zähler- und Fernsteuerbarkeits-Lösung an.
Durch die enge Partnerschaft und abgesimmte Prozesse gelingt der Wechsel in die Direktvermarktung schnell und problemlos.
Mit nur 6 Schritten in die kleine Direktvermarktung: von der Angebotserstellung bis zum Beginn der Vermaktung.
Wir haben die Schritte für Dich detailliert aufgeschrieben, damit der Wechsel in die kleine Direktvermarktung problemlos und schnell gelingt.
Lumenaza übernimmt für Dich alle Aufgaben in der kleinen Direktvermarktung:
Wechselprozesse, Produktionsprognosen, Vermarktung, Abrechnung und Vergütung des eingespeisten Stroms.
Profitiere jetzt von unserer Erfahrung und Handelskompetenz als Direktvermarkter, der beteits tausende kleiner Anlagen vermarktet.
Die Zeitschrift Energie & Management stellt das innovative und transparent Preismodell der Lumenaza in der aktuellen Ausgabe (9/22) positiv heraus.
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